Der Jahresabschluss ist die Visitenkarte Ihres Unternehmens zur Vorlage bei Banken, Auskunfteien und im Handelsregister.
Erstellung von handelsrechtlichen u. steuerrechtlichen Jahresabschlüssen. Mit oder ohne Erläuterungsbericht, mit oder ohne Plausibilitätsbeurteilungen, mit Anhang soweit erforderlich
Wir sorgen für die fristwahrende Veröffentlichung Ihres Jahresabschlusses im elektronischen Handelsregister.
Erstellung von Bilanzpräsentationen und deren Vorführung mit ausführlichen Aussagen über Vermögens- Erfolgs- und Finanzkraft Ihres Unternehmens. Die Größe Ihres Unternehmens ist hierbei von untergeordneter Bedeutung.
Wir beantworten Ihre Frage: „Wohin ist mein Gewinn?“
Sie erhalten ein Unternehmer-Zeugnis.
Sie erhalten eine Bonitätsbeurteilung Ihres Unternehmens in Hinblick auf „Basel II“.
Es gibt keine Überraschung beim Bankgespräch.
Erstellung von Einnahmeüberschussrechnungen für Freiberufler und Unternehmen die nicht zur Bilanzierung verpflichtet sind.